Optische Messgeräte · Bildverarbeitung · Softwareentwicklung
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Erklärung über die erfolgte Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten entsprechend § 19 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
Erklärung über die erfolgte Einrichtung von Rückgabemöglichkeiten entsprechend § 19 Absatz 1 Satz 1 ElektroG
Entsprechend § 19 Absatz 1 Satz 1 ElektroG erklärt sich die OEG GmbH bereit, Altgeräte anderer Nutzer als privater Haushalte aus eigener Herstellung ab den
in § 3 Nummer 4 genannten Zeitpunkten zur Entsorgung zurückzunehmen.
Die OEG GmbH wird die zurückgenommenen Altgeräte entweder nach Absatz 1 zur Wiederverwendung vorbereiten oder gemäß §20 Absatz 2 bis 4 und § 22 Absatz 1 verwerten.
Sofern der Endnutzer die Altgeräte nicht der OEG GmbH als Hersteller überlässt, wird seitens des Herstellers davon ausgegangen, dass der Endnutzer entsprechend Satz 1 verfährt.
Die Kosten der Verwertung oder Entsorgung tragt die OEG GmbH.
Die OEG GmbH verpflichtet sich, personelle und finanzielle Mittel vorzuhalten, um den Aufgaben entsprechend ElektroG nachzukommen.
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