Optische Messgeräte · Bildverarbeitung · Softwareentwicklung

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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

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Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

 

Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen

 

 

1. Allgemeines

Die von uns vertriebenen Erzeugnisse werden zu folgenden Bedingungen geliefert.

 

Liefer- und Zahlungsbedingungen des Bestellers, die von nachstehenden Bedingungen abweichen oder diesen widersprechen, bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.

 

Unterbleibt diese Anerkennung abweichender oder widersprechender Bedingungen, so entfällt ihre Rechtswirksamkeit.

 

2. Angebot und Anschluss

Unsere Angebote gelten soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, als unverbindlich. Der Abschluss erfolgt durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung, durch welche unter Ausschluss mündlicher Vereinbarungen und Nebenabreden Gegenstand, Umfang, Preis und Bedingungen der Lieferung als vereinbart gelten. Bei technischen Angaben und Abbildungen auf Prospekten und Angeboten bleiben Änderungen vorbehalten.

 

3. Preise

Alle Preise verstehen sich ab Werk, zzgl. MwSt, Verpackungs-, Versand- und Versicherungsspesen, welche zu Lasten des Bestellers gehen. Die Berechnung der Ware erfolgt zu den am Tage der Lieferung gültigen Preisen. Bei Erteilung des Auftrages erklärt sich der Käufer mit unseren Lieferungs-, Zahlungs- und Verkaufsbedingungen für die laufende und für die zukünftige Geschäftsverbindung einverstanden.

 

Der Mindestauftragswert beträgt 50€.

Bei Unterschreitung des Mindestauftragswertes werden 17,50 € Bearbeitungsgebühren berechnet oder 50,00 € als Mindestauftragswert in Rechnung gestellt.

 

Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Bestandteilen verbindlich.

 

4. Liefertermin

Die Lieferfrist beginnt mit dem Tag unserer Bestellungsannahme, jedoch nicht vor völliger Klarstellung aller Ausführungseinzelheiten. Die Frist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Lieferungsgegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Angaben von Lieferzeiten werden von uns sorgfältig ermittelt, sie sind aber stets unverbindlich. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch beschränkt sich auf die Geltendmachung unmittelbaren Schadens, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Nachlässigkeit zur Last fällt.

 

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungserstellung erfolgt mit der Auslieferung der Ware. Die Rechnungsbeträge sind zahlbar innerhalb der im Angebot enthaltenen Zahlungsziele. Wir behalten uns jedoch vor, nur gegen Vorkasse zu liefern. Die Preise gelten ausschließlich Verpackung, unversichert ab Werk und exkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

 

Bei Überschreitung des Zahlungszieles berechnen wir ab der 2. Mahnung je 17,50€ Bearbeitungsgebühr pro Mahnung.

Desweiteren werden Verzugszinsen berechnet. Der Zinssatz liegt 4% über dem jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz.

 

 

6. Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt unser Eigentum bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche gegenüber dem Käufer. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Der Käufer verpflichtet sich, das Eigentumsrecht gegenüber Wiederverkäufern in gleichem Umfange vorzubehalten. Dasselbe gilt im Falle, dass die Versendung der Ware auf Veranlassung des Käufers unmittelbar an einen Dritterwerber als dessen Kunden erfolgt. Die dem Käufer zufolge des Weiterverkaufes gegen den Dritterwerber entstehende Kaufpreisforderung tritt der Käufer im Voraus an den Lieferer ab. Die Anschriften von Dritterwerbern sind dem Lieferer dann umgehend mitzuteilen.

 

7. Versand und Gefahrenübergang

Versand und Beförderung der Ware erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers.

 

Die Gefahr geht auf den Besteller über, sobald die Ware das Werk verlässt oder dem Besteller zur Verfügung gestellt wird. Dieser Gefahrenübergang gilt auch für Frankolieferungen.

 

Die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung berechnen wir in effektiv angefallener Höhe.

 

8. Beanstandungen, Gewährleistungen

Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich nach Feststellung, spätestens jedoch innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware unter Beifügung einer Erklärung über den Befund schriftlich angezeigt werden. Unterlassung der Prüfung gilt als vorbehaltlose Anerkennung bedingungsgemäßer Beschaffenheit.

 

Sonderanfertigungen sind vom Umtausch ausgeschlossen.

 

Änderungen in der elektrischen und elektronischen oder der äußeren Ausstattung der Ware bleiben ohne besondere Benachrichtigung des Käufers vorbehalten, sofern der Wert und die Funktion der gelieferten Erzeugnisse dadurch nicht beeinträchtigt wird.

 

9. Prospekte, Preislisten

Mit Rücksicht auf etwaige Verbesserungen oder anderweitig begründete Änderungen behalten wir uns Abweichungen von unseren Prospekten und Preislisten vor. Diesbezügliche Änderungen verpflichten uns nicht zu einer besonderen Benachrichtigung. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen.

 

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort sowie Gerichtsstand für Wechsel, Lieferung und Zahlung gilt für beide Vertragsteile Frankfurt (Oder) als vereinbart.